Allgemeine Hinweise
· Die Einfahrt in die Augustinerstraße mit Omnibussen ist grundsätzlich nicht erlaubt. Nach §46 StVO kann unter Einhaltung der Genehmigungsvoraussetzungen eine einmalige gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Die Erteilung der Ausnahmegenehmigung erfolgt automatisiert über dieses Buchungssystem.
· Eine Einfahrt ohne eine gültige Genehmigung verstößt gegen die in der Augustinerstraße geltenden verkehrsrechtlichen Vorschriften und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
· Etwaige Änderungen in Bezug auf die registrierten persönlichen Daten bitten wir im System zu aktualisieren (unter „Profil verwalten“).
· An Bord Ihres Busses müssen sich mobilitätseingeschränkte Personen befinden. Dies ist eine Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung. Soweit sich keine mobilitätseingeschränkten Personen an Bord befinden, so bitten wir die alternativen Halt- und Parkmöglichkeiten für Busse im Stadtgebiet anzufahren.
· Jede Ihrerseits vorgenommene Buchung ersetzt eine Antragsstellung bei der Verkehrsbehörde der Stadt Nürnberg. Sobald die Buchung abgeschlossen und die Zahlung der Ausnahmegenehmigung elektronisch erfolgt ist, erhalten Sie eine Buchungsbestätigung bzw. eine Ausnahmegehmigung. Weitere Informationen zur Funktion des Systems entnehmen Sie bitte dem Handbuch.
· Die Genehmigungsgebühr kann im Fall einer Stornierung aus rechtlichen Gründen nicht zurückgezahlt werden. Mit der Erteilung der Ausnahmegenehmigung wird Ihnen eine Rechtsposition gewährt, die gemäß den gesetzlichen Vorschriften mit einer Gebühr zu belegen ist. Stornieren Sie eine Buchung, verzichten Sie auf die Ihnen gewährte Rechtsposition. Seitens des Gesetzgebers ist hier keine Rückzahlung vorgesehen.