FAQ
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Ihre Frage ist nicht dabei? Dann sprechen Sie uns bitte direkt an.
Ihre Fragen, unsere Antworten
Was sind mobilitätseingeschränkte Personen?
Personen, die aus objektiver Sicht aus körperlichen Gründen nicht in der Lage sind, den Weg zwischen dem Hauptmarkt als Zentrum der Altstadt und einer der Busausstiegstellen am Rande der Altstadt zurückzulegen. Hier handelt es sich konkret um Besucher und Gäste, die Rollstuhlfahrer sind oder eine Gehbehinderung haben, und daher die genannten Strecken nicht bewältigen können.
Und warum darf ich nur mit mobilitätseingeschränkten Personen in die Augustinerstraße einfahren?
Bitte bedenken Sie, dass die Nürnberger Altstadt mittelalterlich geprägt und sehr eng bebaut ist. Innerhalb der Altstadt gibt es daher keine Möglichkeit, einer größeren Anzahl an Reisebussen das Aus- und Einsteigen der Fahrgäste zu ermöglichen.
Am Rande der Altstadt stehen Ihnen mit dem Vestnertorgraben und der Grasersgasse Halte- und Kurzzeitparkmöglichkeiten zur Verfügung, von denen aus Ihre Fahrgäste innerhalb von 15 Minuten alle wichtigen Sehenswürdigkeiten in der Nürnberger Altstadt erreichen.
Welche Buspark- und Halteplätze gibt es noch im Stadtgebiet?
Für das kurzzeitige Halten stehen Ihnen der Vestnertorgraben sowie die Grasersgasse zur Verfügung. Weitere Informationen erhalten Sie aus der Broschüre der Congress- und Tourismus-Zentrale Nürnberg.
Was kostet eine Ausnahmegenehmigung?
Die Ausnahmegenehmigung richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) und beträgt hier 25 Euro.
Warum sind einige Tage grau hinterlegt?
An den grau hinterlegten Tagen sind alle Slots bereits belegt oder es können aufgrund von verkehrlichen Einschränkungen (aufgrund von Baustellen o.ä.) keine Buchungen vorgenommen werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Ich erhalte keine Registrierungsbestätigung, was nun?
Bitte überprüfen Sie den Spam-Ordner Ihres E-Mail-Postfachs. Wenn Sie hier keine Registrierungsmail finden, bitten wir Sie, auf der Startseite unseres Buchungssystems auf „Passwort vergessen“ zu klicken. Sie erhalten eine erneute Mail zur Registrierung.
Ich erhalte keine Ausnahmegenehmigung, was nun?
Ihre Buchungen bzw. erteilte Ausnahmegenehmigungen können Sie bequem im System unter „Ausnahmegenehmigungen verwalten“ einsehen. Durch das Anklicken des Buttons „Details“ können Sie den Kostenbescheid sowie die Ausnahmegenehmigung selbst herunterladen. Wenn eine durchgeführte Buchung hier nicht zu finden ist, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Klicken Sie hier um zum Kontaktformular zu gelangen.
Was mache ich, wenn ich früher oder später als gebucht da bin?
Das Einfahren in die Augustinerstraße ist ausschließlich zum gebuchten Zeitraum zulässig.
Wir bitten um frühzeitige Umbuchung, sobald sich Ihre Ankunftszeit ändert. Eine Umbuchung ist bis maximal 30 Minuten vor dem gebuchten Zeitfenster möglich.
Sollten Sie früher als gebucht ankommen, ist der Buchungszeitpunkt auf den bestehenden Busparkplätzen im Stadtgebiet abzuwarten.
Kommen Sie später an, als auf der Ausnahmegenehmigung erlaubt, dürfen Sie nicht mehr in die Augustinerstraße einfahren. Mit Verstreichen des gebuchten Zeitraums verliert die Ausnahmegenehmigung ihre Wirkung. In dem Fall müssen Sie eine neue Ausnahmegenehmigung beantragen bzw. eine neue Buchung tätigen.
Wo ist die Ausnahmegenehmigung vorzuzeigen?
Am Busein-/-ausstieg ist dem Kontrollpersonal die Ausnahmegenehmigung mit dem QR-Code zum Einscannen vorzuzeigen.
Die Genehmigung ist sowohl in ausgedruckter Form als auch digital auf Smartphone / Tablet gültig.
Wie kurzfristig kann ich umbuchen? Was kostet mich das?
Eine Umbuchung ist grundsätzlich bis zu 30 Minuten vor dem gebuchten Zeitraum möglich. Diese ist kostenfrei.
Wie kurzfristig kann ich stornieren?
Eine Stornierung ist jederzeit möglich. Bitte beachten Sie, dass die Gebühren aus rechtlichen Gründen nicht erstattet werden können. Aus Rücksicht auf andere Benutzer bitten wir Sie, nicht benötigte Slots frühzeitig wieder freizugeben.
Ich erhalte keine Umbuchungsbestätigung bzw. Ausnahmegenehmigung. Was nun?
Ihre vorgenommenen und stornierten Buchungen können Sie bequem im System unter „Ausnahmegenehmigungen verwalten“ einsehen. Durch das Anklicken des Buttons „Details“ können Sie die Rechnung sowie das Ticket bzw. die Ausnahmegenehmigung selbst herunterladen.
Was ist bei der Einfahrt in die Augustinerstraße sonst noch zu beachten?
Folgende Regelungen sind noch zu beachten:
- Die Einfahrt in die Augustinerstraße ist ausschließlich mit einer vorher beantragten Ausnahmegenehmigung zu der auf der Buchungsbestätigung angegebenen Zeit möglich.
- Jede Einfahrt in die Augustinerstraße erfordert eine eigene Ausnahmegenehmigung und damit Buchung über unser Buchungssystem für die Augustinerstraße. Das bedeutet: Für das Hinbringen und das Abholen der Gäste ist jeweils eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Mit einer Ausnahmegenehmigung haben Sie eine Einfahrt gebucht.