Datenschutzhinweis

Datensicherheit

Die Sicherheit Ihrer Daten ist uns wichtig, deshalb werden alle Informationen über eine verschlüsselte Verbindung übertragen.

Verantwortlich für die Datenerhebung

Stadt Nürnberg
Servicebetrieb Öffentlicher Raum
Sulzbacher Straße 2-6
Telefon: 09 11 / 2 31 – 7637

Datenschutz

Bei Fragen zum Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte an:

Stadt Nürnberg
Behördlicher Datenschutz
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
Telefon: 09 11 / 2 31 – 51 15

Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Die Vornahme der Buchung ersetzt die förmliche Beantragung einer Ausnahmegenehmigung. Die bei Registrierung und Buchung angegebenen Daten dienen der Antragstellung.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist:
Art. 6 Abs. 1 S.1 Buchst. e, Abs.3 DSGVO i.V.m. §46 Abs.1 Nr. 1 StVO

Weitergabe von Daten

Ihre Daten können von dem Wirtschaftsreferat der Stadt Nürnberg, sowie von der Congress- und Tourismus Zentrale eingesehen werden. Dies dient lediglich der Erfüllung der den Dienststellen übertragenen Aufgaben (Bearbeitung von Anfragen).
Seitens des Kontrollpersonals vor Ort kann Ihre Buchung samt der Kfz-Nummer und des Firmenamens zu Kontrollzwecken eingesehen werden.

Übermittlung an Drittländer

Es erfolgt keine Übermittlung.

Speicherzeitraum

Ihre Daten werden bei der Stadt Nürnberg nach haushaltsrechtlichen Vorgaben (Steuer- und Abrechnungszwecken) 12 Jahre gespeichert.

Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen beim Verantwortlichen für die Datenerhebung folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Nürnberg, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

Erforderlichkeit der Datenangabe

Die Daten werden für die Antragsbearbeitung und ggf. Ausstellung der Ausnahmegenehmigung benötigt. Ohne Angabe ist die Erteilung der Genehmigung nicht möglich, vgl. VwV-StVO zu §46 Nr.16

Widerrufsrecht bei Einwilligung

Ein Widerrufsrecht ist hier nicht möglich.